Bestimmungsgemäßer Gebrauch

Das Elektrowerkzeug ist bestimmt zum Bohren in Holz, Metall, Keramik und Kunststoff.

Das Elektrowerkzeug ist bestimmt zum Anrühren von pulverförmigen Baustoffen wie Mörtel, Putze, Kleber, sowie nicht lösungsmittelhaltigen Farben, Lacken und ähnlichen Substanzen.