Endbenutzerlizenzvereinbarung für Geräte-Updates (EULA)
Wichtig: Bitte lesen Sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung sorgfältig, bevor Sie dieser EULA zustimmen.

Diese Nutzungsbedingungen gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung für das Herunterladen und Nutzen des Geräte-Updates für den Bosch D-tect 200 C (nachfolgend „Software“) zwischen Ihnen und der Robert Bosch Power Tools GmbH, Max-Lang-Str. 40-46, 70771 Leinfelden-Echterdingen (nachfolgend „Bosch“). Durch die Annahme dieser EULA erklären Sie sich mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden.
  1. Nutzungsrechte :
    1. Diese EULA räumt Ihnen die folgenden Nutzungsrechte für die Software ein.
    2. Mit Abschluss der EULA gewährt Ihnen Bosch das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare Recht zur Nutzung auf einem in Ihrem Eigentum stehenden bzw. in Ihrer Kontrolle unterliegenden Gerät, auf dem die Software laut Systemvoraussetzungen, die Sie vor Abschluss dieser Bedingungen auf unserer Webseite einsehen können, lauffähig ist.
    3. Das Recht zur Nutzung umfasst nicht die Bereitstellung der Software über ein Netzwerk zur gleichzeitigen Nutzung auf mehreren Endgeräten.
    4. Es ist Ihnen nicht gestattet, die Software zu vertreiben oder anderweitig Dritten zu übertragen (einschließlich der Vermietung, Verpachtung, Leihgabe oder Unterlizenzierung).
    5. Sie sind nicht berechtigt, den Programmcode der Software oder Teile hiervon zu verändern, rückwärts zu entwickeln (reverse engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren oder den Quellcode auf andere Weise festzustellen sowie abgeleitete Werke der Software zu erstellen. Die zwingenden, nicht abdingbaren Bestimmungen der §§ 69d, 69e UrhG bleiben hiervon jedoch unberührt.
    6. Alle übrigen Rechte sind Bosch vorbehalten.
    7. Sofern Open Source Software („OSS“) in dem angebotenen Produkt bzw. der angebotenen Software enthalten ist, unterliegt sie – vorrangig vor entgegenstehenden Lizenzbedingungen des Produkts oder damit verbundener Software – die jeweiligen anwendbaren OSS-Lizenzen. Insofern Bosch Ihnen diese Rechte aufgrund der OSS Lizenzen nicht selbst einräumen weder für Sie erlangen könnte, werden Ihnen diese Rechte von dem Urheberrechtinhaber der OSS eingeräumt. Sie stimmen dem Einsatz OSS Komponenten.

  2. Mitwirkungspflichten:
    1. Bei der Nutzung der Software haben Sie die für eine Verwendung notwendige Sorgfaltspflicht einzuhalten und die mit der Software generierten Ergebnisse vor deren Verwendung in angemessenem Umfang zu prüfen. Zudem sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Sicherung Ihrer Daten vorzunehmen, um sicherzustellen, dass diese im Falle eines Verlustes wiederhergestellt werden können.
    2. Soweit Sie die Software entgeltlich als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB erworben haben, finden die Rügeobliegenheiten gem. § 377 HGB Anwendung.

  3. Datenerfassung/-nutzung:
    1. Die Software verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten (z.B. Vor- und Zuname, Telefonnummer und E-Mail-Adressen) des Nutzers oder Dritter nur, sofern hierzu entweder eine Rechtsgrundlage oder die Einwilligung des Nutzers bzw. Dritter vorliegt. Näheres zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten erfahren Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

  4. Gewährleistung, Haftung:
    1. Für Sach- und Rechtsmängel haftet Bosch, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, soweit Bosch den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften Bosch, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der Software nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
    2. Die Haftung von Bosch für Sach- und Rechtsmängel an oder durch die OSS Komponenten, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.
    3. Sofern Sie die Software zum Speichern von Daten verwenden, sind Sie verpflichtet, Ihre Daten regelmäßig auf einem gesonderten Speichermedium zu sichern.

  5. Recht am geistigen Eigentum
    1. Verstößt die Software oder der Besitz oder die Nutzung durch Sie gegen das Recht am geistigen Eigentum eines Dritten, ist Bosch alleinverantwortlich für die Untersuchung, Verteidigung, Regelung und Erfüllung jeglicher Forderungen, die aus einer Verletzung des Rechts am geistigen Eigentum entstehen.

  6. Übertragung/Abtretung
    1. Eine sonstige Übertragung der Nutzungsrechte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Die Übertragbarkeit kann zudem durch technische Sperren ausgeschlossen sein.

  7. Support
    1. Sie haben keinen Anspruch auf die Bereitstellung von Supportleistungen wie z.B. Updates oder Beratung außerhalb des Gewährleistungsrechts. Durch von Bosch zur Verfügung gestellte Supportleistungen beginnt die Gewährleistungsfrist nicht erneut zu laufen.

  8. Geltendes Recht, Gerichtsstand
    1. Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dieser EULA oder der Nutzung der Software durch Sie gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit Sie kein Verbraucher sind oder keinen ordentlichen Gerichtsstand in Deutschland haben, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die durch oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung entstehen, Stuttgart, Deutschland.
    2. Diese EULA unterliegt deutschem Recht. Diese Rechtswahl führt nicht dazu, dass dem Nutzer der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf (Günstigkeitsprinzip).

  9. Sonstiges:
    1. Sollten einzelne Bedingungen oder Vertragsteile unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen und Vertragsteile in Kraft.
    2. Wenn Sie externe Dienste nutzen, sind Sie für die Einhaltung der einschlägigen Vertragsbestimmungen für diese Dienste verantwortlich.


  10. Stand Juli 2020


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